Grabnutzungsrecht
Was ist das?
Mit dem Erwerb eines Grabes erhält man für einen festgelegten Zeitraum das Recht darauf,
die Grabstätte zu nutzen. Dieses Recht bezeichnet man als Grabnutzungsrecht.
Dies stellt ein Pacht- oder Mietverhältnis mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung dar, denn nur für eine bestimmte Zeit besteht dieses Verhätnis und läuft danach aus.
Die Gebühren für die Grabstätte bezahlen Sie aber in der Regel nicht monatlich, sondern einmalig im Voraus.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist jedoch zeitlich begrenzt und liegt in der Regel auf 20 bis 30 Jahren.
Dieser Zeitraum wird auch als Ruhezeit bezeichnet. Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit,
das Grab zu verlängern oder umzubetten.
Das Grabnutzungsrecht kann sich je nach der Art des Grabs unterscheiden:
Wahlgrab, Reihengrab, Urnengrab und Rasengrab haben meist ein unterschiedlich langes Nutzungsrecht und damit eine andere Ruhezeit.
Durch eine Bestattungsvorsorge ist es bereits zu Lebzeiten möglich, sich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu sichern.
Borther Friedhof
Wahlgräber
Annaberger Friedhof in Rheinberg
Stelen
Ruhezeiten auf Friedhöfen
Die Ruhezeit oder auch Liegezeit eines Grabes ist die Zeitspanne zwischen der Beisetzugn der verstorbenen Person und einer Neubelegung der Grabstätte. Die meisten Urnen sind heutzutage biologisch einwandfrei abbaubar, sodass sie sich problemlos während der Ruhezeit mit dem Erdreich verbinden kann.
Särge für die Erdbestattung sind so robust gebaut das sie erst zusammenfallen, wenn der Körper der Verstorbenen die natürliche Verwesung durchlaufen hat.
Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit, das Grab zu verlängern oder auf Antrag bei der zuständigen Friedhofsverwaltung umzubetten.
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